Gründung innovativ

Übersicht zum Förderprogramm

Das Ziel des Programms ist:

  • innovative und sozial-innovative Unternehmen in der Phase ihres Wachstums, das heißt in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung, zu fördern und finanziell zu stärken

Wer wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete, kleine Unternehmen (einschließlich freie Berufe) in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung.

Bei Personen- und Kapitalgesellschaften muss mindestens ein/e Gründer/in als geschäftsführende/r Gesellschafter/in mit einem Unternehmensanteil von mindestens 10 Prozent beteiligt sein. Ein Stimmenanteil einer/eines anderen Gesellschafterin/Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht, ist förderschädlich. Die selbstständige Tätigkeit sollte der Haupterwerb sein. Sofern bei Antragstellung die selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausgeübt wird, muss spätestens ein Jahr nach Beginn der Förderung die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb erfolgen.

Der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Land Brandenburg befinden.

Innovative Unternehmen, die keine sozial-innovativen Unternehmen sind, müssen einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:

  • Energietechnik
  • Gesundheitswirtschaft
  • IKT/Medien- und Kreativwirtschaft
  • Verkehr/Mobilität/Logistik
  • Optik und Photonik
  • Ernährungswirtschaft
  • Kunststoffe/Chemie
  • Metall
  • Tourismus

Was wird gefördert?

Mit dem MWAE-Förderprogramm Gründung innovativ werden investive und nicht-investive Maßnahmen gefördert, die der Erhaltung oder der Erweiterung eines innovativ oder sozial-innovativ ausgerichteten Unternehmens dienen. Dies sind:

  • investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wie zum Beispiel:
    • Maschinen
    • Anlagen
  • nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen
  • Personalkosten für neue Arbeitsplätze sowie für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis bis zu einem Betrag von 50.000 Euro (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr.

Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist.

Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann durch die ILB erteilt werden, wenn dieser im Antrag begründet wird.

Wie wird gefördert?

Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 EUR und 150.000 EUR.

Mit dem Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen Unternehmensideen und die Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen im Land Brandenburg.

Fördernehmer: Gründerinnen und Gründer innovativ und sozial-innovativ ausgerichteter, kleiner Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung

Förderthemen: Investitionen, Personalausgaben, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen

Förderart: Zuschuss

Mittelherkunft: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 15. September 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 30. Juni 2024 außer Kraft.

Ihr Kontakt zum Angebot

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Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Tilo Hönisch

Babelsberger Str. 21
14473 Potsdam
Deutschland