Brandenburg GO

Übersicht zum Förderprogramm

Wer wird gefördert?

Existenzgründerinnen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.

Der Antragsteller muss ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Vertiefende Informationen finden Sie im "Merkblatt KMU-Definition der EU". Die Antragstellenden müssen über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung

Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Die Darlehen sind zusätzlich mit einer bis zu 80 %igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.

Fördernehmer: Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Förderthemen: Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung

Förderart: Bürgschaft, Darlehen

Fördergeber: ILB, Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH

Mittelherkunft: ILB, KfW Bankengruppe

Brandenburg GO – neues Förderprogramm - für eine neue Unternehmer*innen-Generation!

Ihr Kontakt zum Angebot

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Brandenburg GO
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Tilo Hönisch

Babelsberger Str. 21
14473 Potsdam
Deutschland