Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Gründung unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller sich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,
- Natürliche Personen.
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
Wie wird gefördert?
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehenshöchstbetrag: maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben
Auszahlung: 100 %
Laufzeit/tilgungsfreie Jahre: je nach Förderthema:
- bis zu 2 Jahre endfällig,
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahre,
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren,
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren.
Zinsbindung: maximal 10 Jahre
Zinsverbilligung: maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal
Zins- und Tilgungsrhythmus: vierteljährlich nachträglich
Zinssatz: immer aktuell (siehe "Konditionen für Endkreditnehmer" auf der Webseite der ILB)
Bereitstellungsprovision: 0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 12 Monate nach Darlehenszusage