Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie, wenn Sie zu der folgenden Gruppe gehören:
- KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:
- Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens.
- Digitalisierungsprojekte:
- zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und
- zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation).
- Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt.
Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
- Beratungsprojekte
- projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
- Implementierungsprojekte
- projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
- projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden
- projektbegleitende Beratungsleistungen
- indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben
- Schulungsprojekt
- projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekts
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden:
- Projekte die vor Antragstellung begonnen worden sind,
- Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 EUR und
- Projekte, deren Ergebnisse nicht der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen.
Nicht gefördert werden zudem:
- die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten,
- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können,
- Grundstücke, Tiere, Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben,
- gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Investitionen, die der Reparatur oder Ersatzbeschaffung dienen,
- aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon sind Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware,
- Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme,
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht,
- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server,
- Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie Contentpflege betreffen,
- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten,
- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen und
- Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt:
- Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
- Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss
- Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
(Auszug)