Die Bürgschaftsbank übernimmt Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art.
Dazu gehören Kredite für Existenzgründungen, tätige Beteiligungen an einem Unternehmen, die Übernahme eines bestehenden Betriebes, die Markteinführung nach Forschung und Entwicklung. Es werden weiterhin verbürgt: Betriebsmittelkredite, Warenlageraufstockungen, Investitionsfinanzierungen, Betriebserweiterung und -verlagerung, Rationalisierungs- oder Modernisierungsmaß- nahmen sowie Avale für Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs-, Anzahlungs- und sonstige Bürgschaften.
Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Krediten zur Sanierung eines Unternehmens sowie die Verbürgung bereits gewährter Kredite. Verbürgt werden alle Formen der Kreditfinanzierung wie langfristige Darlehen, Kontokorrentkredite, Festbetragsdarlehen, Einzelavale und Avalrahmenkredite. Ausfallbürgschaften werden auch für Programmkredite der Förderbanken übernommen.
Betriebsmittelfinanzierungen werden für Unternehmen mit Sitz in Brandenburg begleitet. Bei Investitionsvorhaben können Bürgschaften übernommen werden, sofern sich der Investitionsort in Brandenburg befindet (unabhängig vom Unternehmenssitz).