Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Übersicht zum Förderprogramm

Das Sonderprogramm erleichtert Unternehmen den Zugang zu Krediten bis zu 400.000 Euro. Dabei übernimmt die Bürgschaftsbank zusammen mit den Kammern weitgehend die Beurteilung des Kreditkonzeptes. Verbürgt werden alle Formen der Kreditfinanzierung für betriebliche Vorhaben wie langfristige Darlehen, Kontokorrent- oder Avalrahmenkredite. Ausgeschlossen sind Sanierungskredite.

Wie erhält man eine Bürgschaft im Programm BoB?

Den Online-Antrag finden Sie im Downloadbereich (rechts). Unternehmer und Unternehmerinnen können ihren Antrag direkt elektronisch an die Bürgschaftsbank Brandenburg senden. Weitere Unterlagen reicht der Antragsteller/die Antragstellerin nach. Bei Antragstellung ist ein Vorab-Bearbeitungsentgelt von 125 Euro (zzgl. MwSt.) per Giropay/Kreditkarte zu zahlen. Mit der Bürgschaftszusage, die zwei Monate bestehen bleibt, wendet sich der Unternehmer/die Unternehmerin an die Hausbank seiner/ihrer Wahl, die den zu verbürgenden Kredit gewährt. Die Mitarbeitenden der Bürgschaftsbank sind auf Wunsch bei der Suche nach Ansprechpartnern in den Kreditinstituten behilflich.

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