Das Ziel des Programms:
Die Frühphasenfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Unternehmen (KU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und die Vergabe von Nachrangdarlehen zu stärken. Die KU sollen befähigt werden, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.
Wer wird gefördert?
Die ILB finanziert mit dem Fonds nicht börsennotierte kleine Unternehmen (KU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die Eintragung ins Handelsregister darf höchstens fünf Jahre zurückliegen. Die KU müssen eine innovative, technologische Ausrichtung haben und dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.
"Kleine" oder "KU" im Sinne dieser Beteiligungsgrundsätze sind Unternehmen, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen müssen.
Was wird gefördert?
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.
Wie wird gefördert?
Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen je nach Kapitalbedarf sowie Liquiditäts- und Bilanzsituation.
Beteiligungsart:
- Minderheitsbeteiligung in Höhe von 15 % am Stamm-/Grundkapital ohne Unternehmensbewertung
- Nachrangdarlehen (max. 1,2 Mio. EUR, inkl. offener Beteiligung)
- kein Koinvestor erforderlich, gleichwohl wird ein Eigenbeitrag der Gründer bzw. Gesellschafter oder Dritter (wie Business Angel) gewünscht