Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine, gewerbliche Unternehmen, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie den Primäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Die Voraussetzung des Primäreffektes ist erfüllt, wenn mehr als 50 Prozent des Umsatzes in der Betriebsstätte regelmäßig überregional erbracht werden. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen:
- Existenzgründer
- Tourismusvorhaben
- Produktionsbetriebe
- Dienstleistungsbetriebe
- Handwerksbetriebe
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine Unternehmen bei folgenden Maßnahmen:
- Errichtung von Betriebsstätten
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung),
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor,
- Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte),
- grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer Betriebsstätte.
Es werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 EUR und höchstens 2,0 Millionen EUR gefördert.
Touristische Vorhaben werden in den Bereichen Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, Rad- und Wassertourismus sowie Vorhaben, die zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen, gefördert.
Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist grundsätzlich nicht möglich.
Wie wird gefördert?
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss gewählt werden.