Meistergründungsprämie Brandenburg

Übersicht zum Förderprogramm

Das Ziel des Programms ist:

  • die Schaffung eines Anreizes für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen
  • die Absicherung und Steigerung des Bestandes von Handwerksunternehmen im Land Brandenburg
  • der Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze

Wer wird gefördert?

  • Das MWAE-Förderprogramm Meistergründungsprämie unterstützt natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft, die eine selbstständige Tätigkeit im Land Brandenburg aufnehmen.

Was wird gefördert?

Basisförderung:

  • Erstmalige Gründung einer Existenz in einem Handwerk nach Anlage A, B Abschnitt 1 und 2 zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
  • Übernahme eines Unternehmens im Handwerk
  • Tätige Beteiligung (mindestens 30 Prozent Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen im Handwerk und Übernahme der Geschäftsführung)

Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung

  • Schaffung zusätzlicher Arbeits-/Ausbildungsplätze

Wie wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm Meistergründungsprämie fördert Maßnahmen mit einem projektgebundenen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.

Diese unterteilt sich in zwei Stufen: Basisförderung (erste Stufe) und Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (zweite Stufe):

  • die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 12.000,00 Euro
  • die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 5.000,00 Euro bzw. 7.000,00 Euro bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau.

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einer Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Zuschuss für die erstmalige Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk.

Fördernehmer: Existenzgründerinnen und Existenzgründer; Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen, die

  • ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen,
  • eine bestehende Firma im Handwerk übernehmen oder
  • sich an einem bestehenden Handwerksunternehmen beteiligen und dessen Geschäftsführung übernehmen möchten

Förderthemen: Neugründung, Unternehmensübernahme oder Unternehmensbeteiligungen mit Übernahme der Geschäftsführung durch Handwerksmeister, neugeschaffene Arbeits- oder Ausbildungsplätze

Förderart: Zuschuss

Fördergeber: Land Brandenburg

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Tilo Hönisch

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