Das Ziel des Programms ist:
- die Schaffung eines Anreizes für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen
- die Absicherung und Steigerung des Bestandes von Handwerksunternehmen im Land Brandenburg
- der Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze
Wer wird gefördert?
- Das MWAE-Förderprogramm Meistergründungsprämie unterstützt natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft, die eine selbstständige Tätigkeit im Land Brandenburg aufnehmen.
Was wird gefördert?
Basisförderung:
- Erstmalige Gründung einer Existenz in einem Handwerk nach Anlage A, B Abschnitt 1 und 2 zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
- Übernahme eines Unternehmens im Handwerk
- Tätige Beteiligung (mindestens 30 Prozent Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen im Handwerk und Übernahme der Geschäftsführung)
Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung
- Schaffung zusätzlicher Arbeits-/Ausbildungsplätze
Wie wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm Meistergründungsprämie fördert Maßnahmen mit einem projektgebundenen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Diese unterteilt sich in zwei Stufen: Basisförderung (erste Stufe) und Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (zweite Stufe):
- die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 12.000,00 Euro
- die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 5.000,00 Euro bzw. 7.000,00 Euro bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau.