Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro, wobei die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt ist. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten.
Zu welchen Konditionen?
- Ergebnisunabhängige Vergütung: 8% p.a., zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich; 6,5 % p.a. für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen.
- einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage, zahlbar bei Auszahlung.
- variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% p.a. der Einlage. Es sind keine Sachsicherheiten zu stellen.
- Durch Unterstützung des Europäischen Sozialfonds durch REACT-EU reduziert sich die ergebnisunabhängige Vergütung bis zum 31.12.2023 auf 4 % p.a.
Wer kann Anträge stellen?
Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die selbst nur über wenig Eigenkapital verfügen. Besonders angesprochen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können durch den Mikromezzaninfonds gefördert werden und gehören zu den besonderen Zielgruppen-Unternehmen des Fonds. Das Unternehmen muss eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.