Ziel des Programms:
Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.
Wer wird gefördert?
- KMU der gewerblichen Wirtschaft
- Große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert? (Auszug)
Gefördert werden beim "Startgeld Lausitz" neue KMU der gewerblichen Wirtschaft (zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Jahre). Nicht gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft, deren Gründung bei Antragstellung länger als drei Jahre zurückliegt.
Gefördert werden ausschließlich die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben neuer KMU der gewerblichen Wirtschaft in Höhe von 2.900 Euro je vollem Monat (Kosten je Einheit).
Der Förderung beträgt 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Damit beträgt der Zuschuss 2.030 Euro je vollem Monat. Der maximale Zuschuss für das zwölfmonatige Startgeld Lausitz beläuft sich damit auf 24.360 Euro.